Allgemeine Geschäftsbedingungen der Makula Technology GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Makula Technology GmbH
§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) gelten für alle Verträge und Leistungen, die mit der Makula Technology GmbH (nachfolgend: „Makula“), Geschäftsadresse Bachstr. 12, ℅ Next Big Thing AG, 10555 Berlin, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 228987 B, geschlossen werden. Sie regeln die Bedingungen, zu denen Makula bereit ist, ihr Software-as-a-Service-Produkt (nachfolgend: „SaaS“ oder „SaaS-Service“) an Kunden zu verkaufen.
(2) Für die mit uns abgeschlossenen Verträge gelten ausschließlich diese AGB. Entgegenstehenden und/oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen; sie gelten nicht, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich in Textform zugestimmt.
(3) Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde bei künftigen Vertragsabschlüssen von uns nicht nochmals ausdrücklich auf die Geltung dieser AGB hingewiesen wird.
§ 2 Angebot und Abschluss des Vertrages
(1) Verträge mit Makula werden individuell mit dem jeweiligen Vertragspartner geschlossen, indem ein Auftragsblatt ausgehandelt wird. Sie werden mit der rechtsgültigen Unterschrift beider Parteien wirksam.
(2) Unsere Mitarbeiter sind zu mündlichen Absprachen nur unter der Voraussetzung berechtigt (aufschiebende Bedingung), dass diese Absprachen von uns unverzüglich und in Textform bestätigt werden.
§ 3 Vertragsgegenstand
(1) Makula ist ein SaaS Anbieter der es Maschinenbauunternehmen und maschinenvertreibenden Unternehmen ermöglicht ihren After Sales Service und den Kontakt zu ihren Kunden zu digitalisieren. Dies wird möglich durch die Nutzung von Makula’s mobile- und web-basierten Applikationen. Makula behält sich vor, die Software im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung und Weiterentwicklung während der Vertragslaufzeit zu verändern, sofern die Erreichung des Vertragszwecks dadurch nicht gefährdet wird, die Anpassungen für den Kunden zumutbar sind und sie zu keiner wesentlichen Einschränkung der vertraglich vereinbarten Leistungen führen.
(2) Makula stellt dem Kunden das SaaS im Wege des Software-as-a-Service in der jeweils vereinbarten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem sich der Server mit der Software befindet („Übergabepunkt“), zur Nutzung zur Verfügung. Der Kunde erhält das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Software für die Dauer des Vertrages im Rahmen der SaaS Services bestimmungsgemäß zu nutzen.
(3) Dem Kunden wird das Recht gegeben, die auf den Servern von Makula oder eines von Makulas beauftragten Dienstleisters gespeicherte und laufende Software während der Laufzeit dieses Vertrages über eine Internetverbindung für eigene Zwecke zu nutzen und mit deren Hilfe seine Daten zu speichern und zu verarbeiten.
(4) Die Software, die für ihre Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher und Datenverarbeitungsplatz werden von Makula zur Verfügung gestellt. Makula ist nicht verantwortlich für die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
(5) Der Kunde darf die Software nur insoweit bearbeiten, als dies durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Software gemäß der vertraglichen Vereinbarungen gedeckt ist. Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Software nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen gedeckt ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen gehört das Laden der Software in den Arbeitsspeicher des Servers von Makula, nicht jedoch die auch nur vorübergehende Installation oder Speicherung der Software auf Datenträgern (wie Festplatten o.ä.) der vom Kunden verwendeten Hardware.
(6) Der Kunde ist nicht berechtigt, die SaaS Dritten zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Darunter fällt nicht die bestimmungsgemäße Nutzung der Software zwischen dem Kunden und seinen Endkunden. Eine Untervermietung der SaaS ist dem Kunden ausdrücklich nicht gestattet.
§ 4 Pflichten des Kunden, Sperrung
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die SaaS nicht für rechtswidrige oder gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verstoßende Zwecke zu nutzen. Er wird den unbefugten Zugriff Dritter auf den SaaS durch geeignete Vorkehrungen verhindern. Zu diesem Zweck wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder andere schädliche Komponenten zu prüfen und zu diesem Zweck dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
(3) Unbeschadet der Verpflichtung von Makula zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner für die Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich. Insbesondere hat der Kunde eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst durchzuführen oder durch einen Dritten durchführen zu lassen und ist hierfür allein verantwortlich. Entsteht dem Kunden durch den Verlust von Daten ein Schaden, so haftet Makula hierfür nicht, soweit der Schaden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wäre.
(4) Makula ist berechtigt, den Kunden unverzüglich zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde die SaaS zu rechtswidrigen Zwecken nutzt und/oder Rechte Dritter verletzt. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte Makula hiervon unterrichten. Makula wird den Kunden unverzüglich über die Sperrung und den Grund der Sperrung unterrichten. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
(5) Der Kunde ist verpflichtet dafür zu sorgen, dass seine eigenen Kunden (Endkunden), mit denen er die Software von Makula verwendet, die Nutzungsbedingungen dieser Ziffer 4 einhalten.
§ 5 Laufzeit und Beendigung
(1) Die Laufzeit und Beendigung des Vertrages richtet sich nach dem jeweiligen Auftragsblatt.
(2) Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Hat der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten, so ist der Kunde verpflichtet, Makula die vereinbarte Vergütung abzüglich der von Makula ersparten Aufwendungen bis zu dem Zeitpunkt zu zahlen, zu dem der Vertrag bei einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde.
(3) Kündigungen bedürfen der Text- oder Schriftform gemäß §§ 126, 126b BGB (E-Mail genügt).
§ 6 Verfügbarkeit
(1) Die Verfügbarkeit des SaaS beträgt 99% im Jahresdurchschnitt. Hiervon abgezogen wird die notwendige Zeit für die Installation von Updates und für Wartungsarbeiten. Diese werden nach Möglichkeit zwischen 0 und 5 Uhr morgens durchgeführt.
(2) Makula weist darauf hin, dass es zu Beeinträchtigungen bei der Nutzung des SaaS kommen kann, die nicht im Einflussbereich von Makula liegen, z.B. aufgrund von technischen Gegebenheiten im Bereich der Internetanbindung, die von Makula nicht beeinflusst werden können, oder aufgrund der vom Nutzer verwendeten technischen Infrastruktur. Sollte die Funktionalität oder Verfügbarkeit des SaaS aus solchen Gründen eingeschränkt sein, so gilt dies nicht als Schlechtleistung.
(3) Funktionsbeeinträchtigungen sind vom Kunden unverzüglich zu melden. Ein Recht des Kunden, selbst tätig zu werden (z.B. aus § 536 Abs. 2 BGB), ist ausgeschlossen.
§ 7 Support
(1) Ein Supportfall liegt vor, wenn die Software die insgesamt oder im Einzelfall die vertragsgemäßen Funktionen nicht erfüllt.
(2) Die Meldung von Störungen der Software/Supportfällen erfolgt per E-Mail an support@makula.io. Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er eine möglichst detaillierte Beschreibung der jeweiligen Störung zu liefern, um eine möglichst effiziente Fehlerbehebung zu ermöglichen.
§ 8 Vergütung
(1) Die Zahlungsfrist und die Höhe der Vergütung sowie die Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem Auftragsblatt.
(2) Kommt der Kunde mit der Zahlung einer fälligen Vergütung um mehr als vier Wochen in Verzug, ist Makula berechtigt, den Zugang zur Software nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und Ablauf der Frist zu sperren. Der Vergütungsanspruch von Makula bleibt von der Sperrung unberührt. Der Zugang zur Software wird unverzüglich nach Begleichung des Rückstandes wieder freigeschaltet. Das Recht zur Sperrung des Zugangs besteht auch dann, wenn Makula ein außerordentliches Kündigungsrecht nach § 5 Abs. 2 dieser Bedingungen zusteht, als mildere Maßnahme.
§ 9 Haftung und Schadensersatz
(1) Schadensersatzansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf
a) einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder
b) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen.
Darüber hinaus haftet Makula für die schuldhafte Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. solcher Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde deshalb vertraut. Sofern die Verletzung von Kardinalpflichten nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits oder eines unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen beruht, ist unsere Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, begrenzt.
(2) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Makula.
(3) Wird Makula von einem Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung der SaaS-Dienste auf Schadensersatz in Anspruch genommen, so hat der Kunde uns, unsere gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen umfassend (einschließlich angemessener Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten, Auslagen, Gebühren, Steuern etc. sowie angemessener Vorschüsse) freizustellen, wenn die Ursachen des Anspruchs (im Verhältnis zu uns) in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt sind. Die gleiche Freistellungsverpflichtung gilt für Schäden Dritter, die in irgendeiner Weise auf Fehlern bei der Nutzung unserer SaaS in unserem Herrschafts- und Organisationsbereich beruhen, es sei denn, unsere Haftung beruht auf
a) der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
b) Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder
c) der Verletzung von Kardinalpflichten.
(4) Soweit Schadensersatzansprüche Dritter in irgendeiner Weise auf einer nur leicht fahrlässigen
Verletzung dieser Kardinalpflichten beruhen und den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden im Sinne dieses Abschnitts übersteigen, trifft den Kunden hinsichtlich des übersteigenden Betrags die vorgenannte Freistellungspflicht.
§ 10 Datenschutz
(1) Der Schutz der Privatsphäre und der Daten ihrer Kunden ist für Makula von besonderer Bedeutung. Makula hält sich an alle Bestimmungen der Allgemeinen Datenschutzverordnung (nachfolgend „DSGVO”) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
(2) Es wird darauf hingewiesen, dass Makula im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit die folgenden personenbezogenen Daten von Kunden (im Folgenden „personenbezogene Daten“) erhebt, speichert und verarbeitet: Name, E-Mail Adresse.
(3) Die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten ist für die Erfüllung des Vertrages erforderlich und daher rechtmäßig gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
(4) Die personenbezogenen Daten werden nur solange gespeichert, wie es für die Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist.
(5) Makula nutzt Funktionen des LogRocket-Analysedienstes. LogRocket ermöglicht es Makula, Kundensitzungen auf der Makula-Plattform aufzuzeichnen, um Fehler zu erkennen und zu beheben, den Kunden bei spezifischen Problemen besser zu unterstützen und die Benutzerfreundlichkeit und das Design der Software zu verbessern. Dabei kann LogRocket auch personenbezogene Daten verarbeiten, z.B. die IP-Adresse. Die Daten stehen Makula in anonymisierter Form für die Produktentwicklung zur Verfügung. Gemäß Art. 6 (1) lit. f DSGVO ist die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten das berechtigte Interesse von Makula, die angebotene Software im Hinblick auf das Nutzererlebnis zu verbessern. Weitere Informationen zu LogRocket finden Sie in den LogRocket-Richtlinien, abrufbar unter https://logrocket.com/privacy/. Der Kunde kann der Erhebung und Verarbeitung von Daten, die bei der Nutzung der Dienste durch LogRocket anfallen, durch Kontaktaufnahme mit Makula widersprechen.
(6) Nähere Informationen können der Datenschutzerklärung von Makula entnommen werden, abrufbar unter https://makula.io/datenschutzerklaerung/.
§ 11 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller vor und während der Laufzeit des Vertrages ausgetauschten vertraulichen Informationen, d.h. aller Informationen, Daten und erworbenen Kenntnisse von Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnissen der jeweils anderen Vertragspartei.
(2) Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
§ 12 Mitteilungen
Mitteilungen (z.B. Kündigung) und Erklärungen sind zu richten an Makula Technology GmbH, Bachstr. 12, ℅ Next Big Thing AG, 10555 Berlin, Deutschland, support@makula.io. Weitere Informationen finden Sie im Impressum unter https://makula.io/imprint/.
§ 13 Änderungsvorbehalt
(1) Makula hat das Recht, diese AGB jederzeit abzuändern. Die Änderungen und Ergänzungen der AGB werden dem Kunden spätestens vier Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten per E-Mail an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse angekündigt. Die Zustimmung des Kunden zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als erteilt, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen, beginnend mit dem Tag, der auf die Änderungsankündigung folgt, in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerspricht. Makula verpflichtet sich, in der Änderungsankündigung auf die Möglichkeit, Frist und Textform des Widerspruchs sowie auf die Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs gesondert hinzuweisen.
(2) Widerspricht der Kunde einer Änderung im Sinne dieser Ziffer form- und fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis unter den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Makula behält sich für diesen Fall vor, das Vertragsverhältnis außerordentlich mit einer Frist von einem Monat zu kündigen.
(3) Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Textform selbst.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Für alle zwischen dem Kunden und Makula geschlossenen Verträge, die Bestimmungen dieser AGB sowie alle sich daraus ergebenden Rechte gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und derjenigen Normen des Internationalen Privatrechts, die zur Anwendung eines anderen Rechts als des deutschen Rechts führen.
(2) Alle zwischen dem Kunden und Makula geschlossenen Verträge werden nach deutschem Rechtsverständnis ausgelegt. Die englische Version dient nur der Information.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und diesen AGB ist der Geschäftssitz von Makula.
(4) Makula nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
(5) Die Abtretung von Rechten und Pflichten des Kunden aus diesen AGB oder sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen mit Makula, die nicht auf Geld gerichtet sind, ist nur mit Zustimmung von Makula zulässig. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und hat er seine gegen Makula gerichteten Ansprüche, die auf Geld gerichtet sind, ohne Makula’s Zustimmung an einen Dritten abgetreten, kann Makula auch dann mit befreiender Wirkung an den Kunden leisten, wenn Makula Kenntnis von der Abtretung hatte (§ 354a HGB).