Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aktualisiert am 20. Juli 2024

Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle Verträge und Dienstleistungen, die mit der Makula Technology GmbH (im Folgenden: „Makula“), Geschäftsadresse Bachstr. 12, Next Big Thing AG, 10555 Berlin, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 228987 B abgeschlossen werden. Sie legen die Bedingungen fest, unter denen Makula bereit ist, seine Software als A-a-a-a zu verkaufen Serviceprodukt (im Folgenden: „SaaS“ oder „SaaS-Dienst“) für Kunden.
  2. Diese AGB gelten ausschließlich für die mit uns geschlossenen Verträge. Entgegenstehenden und/oder zusätzlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen; sie finden keine Anwendung, es sei denn, wir haben ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt.
  3. Diese AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge. Dies gilt auch, wenn der Kunde bei zukünftigen Vertragsabschlüssen nicht erneut ausdrücklich von uns auf die Geltung dieser AGB hingewiesen wird.

Angebot und Vertragsschluss

  1. Verträge mit Makula werden individuell mit dem jeweiligen Vertragspartner geschlossen, indem ein Auftragsblatt ausgehandelt wird. Sie werden mit der wirksamen Unterschrift beider Parteien gültig.
  2. Unsere Mitarbeiter sind nur berechtigt, mündliche Vereinbarungen zu treffen (aufschiebende Bedingung), dass diese Vereinbarungen von uns unverzüglich und in Textform bestätigt werden.

Gegenstand des Vertrags

  1. Makula ist ein SaaS-Anbieter, der es Maschinenbauunternehmen und Maschinenhändlern ermöglicht, ihren Kundendienst und den Kontakt zu ihren Kunden zu digitalisieren. Dies wird durch die Verwendung der mobilen und webbasierten Anwendungen von Makula ermöglicht. Makula behält sich das Recht vor, die Software im Rahmen der kontinuierlichen Verbesserung und Weiterentwicklung während der Vertragsdauer zu ändern, sofern die Erreichung des Vertragszwecks dadurch nicht gefährdet wird, die Änderungen für den Kunden zumutbar sind und sie zu keiner wesentlichen Einschränkung der vertraglich vereinbarten Leistungen führen.
  2. Wir stellen dem Kunden die SaaS zur Nutzung im Wege von Software-as-a-Service in der jeweils vereinbarten Version am Router-Ausgang des Rechenzentrums zur Verfügung, in dem sich der Server mit der Software befindet („Transfer Point“). Der Kunde erhält das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, die Software für die Dauer des Vertrags im Rahmen der SaaS-Dienste bestimmungsgemäß zu nutzen.
  3. Der Kunde wird dadurch in die Lage versetzt, die während der Laufzeit dieses Vertrags auf den Servern von Makula oder eines von Makula beauftragten Dienstleisters gespeicherte und laufende Software über eine Internetverbindung für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten.
  4. Die Software, die für ihren Einsatz benötigte Rechenleistung und der benötigte Speicher- und Datenverarbeitungsraum werden von Makula bereitgestellt. Makula ist nicht verantwortlich für die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Transferpunkt.
  5. Der Kunde darf die Software nur verarbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Verwendung der Software gemäß den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen abgedeckt ist. Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Software gemäß den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung gehört das Laden der Software in den Arbeitsspeicher auf dem Server von Makula, nicht aber die auch vorübergehende Installation oder Speicherung der Software auf Datenträgern (wie Festplatten oder ähnlichem) der vom Kunden verwendeten Hardware.
  6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die SaaS Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Dies beinhaltet nicht die bestimmungsgemäße Nutzung der Software zwischen dem Kunden und seinen Endkunden. Dem Kunden ist es ausdrücklich nicht gestattet, die SaaS unterzuvermieten.

Pflichten des Kunden, Sperrung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, die SaaS nicht für illegale Zwecke oder Zwecke zu nutzen, die gegen Gesetze, behördliche Anforderungen oder Rechte Dritter verstoßen. Er wird den unbefugten Zugriff Dritter auf die SaaS verhindern, indem er angemessene Vorkehrungen trifft. Zu diesem Zweck wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor deren Eingabe auf Viren oder andere schädliche Bestandteile zu überprüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
  3. Ungeachtet der Verpflichtung von Makula zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner Daten und Informationen verantwortlich, die für die Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Insbesondere hat der Kunde eine regelmäßige und vollständige Datensicherung selbst durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen und ist dafür allein verantwortlich. Erleidet der Kunde durch den Verlust von Daten einen Schaden, haftet Makula hierfür nicht, soweit der Schaden durch eine regelmäßige und vollständige Sicherung aller relevanten Daten durch den Kunden vermieden worden wäre.
  4. Makula ist berechtigt, den Kunden sofort zu sperren, wenn der begründete Verdacht besteht, dass der Kunde die SaaS für illegale Zwecke nutzt und/oder Rechte Dritter verletzt. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung besteht insbesondere, wenn Gerichte, Behörden und/oder andere Dritte Makula darüber informieren. Makula wird den Kunden unverzüglich über die Sperrung und den Grund dafür informieren. Die Sperrung ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
  5. Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass seine eigenen Kunden (Endkunden), mit denen er die Software von Makula verwendet, die Verpflichtungen dieses Abschnitts 4 einhalten.

Laufzeit und Kündigung

  1. Die Laufzeit und Kündigung des Vertrags richten sich nach dem jeweiligen Auftragsblatt.
  2. Das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Hat der Kunde den Kündigungsgrund zu vertreten, ist der Kunde verpflichtet, Makula die vereinbarte Vergütung abzüglich der von Makula ersparten Aufwendungen bis zu dem Tag zu zahlen, an dem der Vertrag im Falle einer ordentlichen Kündigung frühestens enden würde.
  3. Kündigungen bedürfen der Text- oder Schriftform gemäß §§ 126, 126b BGB (BGB) (E-Mail ausreichend)

Verfügbarkeit

  1. Die Verfügbarkeit des SaaS liegt im Jahresdurchschnitt bei 99%. Darüber hinaus wird die notwendige Zeit für die Installation von Updates und für Wartungsarbeiten davon abgezogen. Diese werden, wenn möglich, zwischen 0 und 5 Uhr morgens durchgeführt
  2. Makula weist darauf hin, dass es bei der Nutzung der SaaS zu Beeinträchtigungen kommen kann, die außerhalb des Einflussbereichs von Makula liegen, z.B. aufgrund von technischen Gegebenheiten im Bereich der Internetverbindung, die von Makula nicht beeinflusst werden können, oder aufgrund der vom Nutzer genutzten technischen Infrastruktur. Sollte die Funktionalität oder Verfügbarkeit der SaaS aus solchen Gründen eingeschränkt werden, ist dies nicht als schlechte Leistung anzusehen.
  3. Funktionsstörungen sind vom Kunden unverzüglich zu melden. Ein Recht des Kunden, selbst Maßnahmen zu ergreifen (z. B. aus § 536 [2] BGB), ist ausgeschlossen.

Unterstützung

  1. Ein Supportfall liegt vor, wenn die Software (insgesamt oder in Einzelfällen) die vertraglichen Funktionen nicht erfüllt.
  2. Die Meldung von Störungen in Bezug auf die Software/Supportfälle erfolgt per E-Mail an support@makula.io. Meldet der Kunde einen Supportfall, so hat er die jeweilige Störung so detailliert wie möglich zu beschreiben, um eine möglichst effiziente Fehlerbehebung zu ermöglichen